>>Grundsatzurteil<<
Hausarbeit anerkannt
Karlsruhe - Die häusliche Mitarbeit der Frau während der Ehe wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) erstmals als wirtschaftlicher Wert anerkannt.
Künftig bekommen viele geschiedene Frauen nach diesem Grundsatzurteil mehr Geld von ihren Ex-Ehemännern. Es handelt sich vor allem um die grosse Gruppe allein erziehender Mütter, die erst nach der Scheidung wieder erwerbstätig werden.
Nach dem Beschluss des BGH dient jetzt nicht nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Trennung als Bemessungsgrundlage. Auch Haushaltsführung und Kinderbetreuung werden herangezogen. Der Lebensstandard werde nämlich durch "Dienst- und Fürsorgeleistungen" verbessert, die sonst durch Fremdleistungen erkauft werden müssten.
Original Artikel (Ipm)