>>Garantierfrist/Gewaehrleistung<<
Werden gebrauchte Waren wie: Auto, PC, Fahrrad usw. verkauft, sollte man als privater Verkaeufer unbedingt einen Kaufvertrag ausstellen, und mit dem Hinweis "gekauft wie besehen" versehen. Wird das nicht gemacht, hat der Kaeufer nach neuem Recht eine Gesetzliche Gewaehrleistungsfrist von 2 Jahren. Also faktisch 2 Jahre Garantie, die den Verkaeufer dazu zwingt, die in dieser Zeit auftretenen Maengel oder Fehler auf eigene Kosten zu beseitigen.