>>Rechts-Tipp<<
"Verfassungsklagen"


Wer die Absicht hat, in Deutschland wegen bestimmter Dinge eine "Verfassungsklage" zu starten, kann das tun. Das Verfahren ist grundsaetzlich kostenfrei, und es besteht keine Anwaltspflicht. Allerdings sind diese Klagen immer schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Adresse lautet:

76131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3

Die Faxnummer lautet: 0721/9101382

Hinweis 1: Hier wurde "Verfassungsklage" in Anfuehrungszeichen gesetzt. Das war absichtlich, denn was die wenigsten wissen, in Deutschland gibt es keine Verfassung, nur ein Grundgesetz. Wird von der Politik und vielen anderen aber ignoriert, und immer als Verfassung benannt. Wer es genau wissen will, schaut einfach mal bei "http://www.jahrhundertlüge.de" oder bei "http://www.dierevolution,net"  - unter dem Menue "Wahrheiten" nach.

Hinweis 2: Es sei noch angemerkt, das man bevor vor dem Verfassungsgericht geklagt werden kann, man zuvor alle normalen Zivielgerichts-instanzen durchschritten haben MUSS. Erst wenn das ohne Erfolg war, kann das Verfassungsgericht zur Klaerung herangezogen werden.
Hier hat der Geetzgeber also schon vorgesort, und den potenziellen Klaegern bei Grundgesetz bedenklichen Aktionen seitens der Politik, den Wind aus den Segeln genommen. Es duerfte sich kaum einer leisten koennen, zuvor durch alle Gerichtsinstanzen zu klagen.