>>Rechts-Tipp<<
Eigene Wohnung fuer unter 25 jaehrige Harz IV Empfaenger
Der Gesetzgeber erlaubt bei Harz IV- Empfaengern die unter 25 Jahre alt sind, und vor dem Bezug von Harz IV noch keine eigene Wohnung hatten, und bei seinen Eltern lebte, keine eigene Wohnung. In so einem Fall muss der Harz IV Bezieher bei seinen Eltern wohnen bleiben. Es gibt aber auch hier besondere Ausnahmefaelle. Naehmlich dann, wenn der Harz IV Empfaenger heiratet und kein Platz im Elternhaus ist um z.B. noch den Ehepartner aufzunehmen, oder ein Elternteil oder auch beide Alkoholiker ist bzw. sind.
Stand: November 2008